AGB
1. Geltung der Bedingungen
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen mit unseren Kunden ausschließlich. Bei Vertragsabschlüssen über unseren Web-Shop gelten indes unsere „AGB-Webshop“.
Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen unseres Kunden gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen die Lieferung an unseren Kunden vorbehaltlos ausführen.
1.2 Unsere AGB gelten nur gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Sie gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden im
Rahmen der bestehenden Geschäftsbeziehung.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und können bis zur schriftlichen Annahmeerklärung durch den Kunden von uns jederzeit widerrufen werden. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden sowie für Lieferungen auf Abruf-Basis.
2.2 Wir dürfen von den in den Vertrag einbezogenen Unterlagen, z.B. Gewichts- und Maßangaben, produktionsbedingt in dem Kunden zumutbaren Umfang abweichen. Unterlagen sind nur dann Bestandteil der vereinbarten Beschaffenheit der Lieferung, wenn wir dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben.
2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir werden den Kunden über die Nichtbelieferung informieren und eine erhaltene Gegenleistung zurückerstatten.
3. Lieferzeit und Lieferung
3.1 Soweit wir nichts Gegenteiliges mit dem Kunden vereinbaren, ist Lieferung ab Werk (EXW – INCOTERMS 2010) vereinbart. Wird unsere Lieferung durch unvorhersehbare und unverschuldete Umstände verzögert (z.B. Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung gem. Ziffer 2.3), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Bei unangemessener und für unseren Kunden unzumutbarer Verzögerung kann jeder Vertragsteil schadensersatzfrei vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Wir sind nicht verpflichtet, unsere Lieferungen zu versichern, jedoch bereit, auf ausdrücklich schriftlichen Wunsch unseres Kunden und auf seine Kosten eine Transportversicherung abzuschließen.
3.3 Bei Lieferung geht die Gefahr in dem Zeitpunkt auf unseren Kunden über, in welchem wir die Waren an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers. Dies gilt auch beim Einsatz eigener Transportmittel und auch dann, wenn frachtfreie Lieferung oder sonstige Besonderheiten vereinbart sind. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf unseren Kunden über. Wir werden unseren Kunden unverzüglich über Verzögerungen unterrichten. Lagerkosten gehen zu den üblichen Bedingungen zu Lasten unseres Kunden,
3.4 Wir sind in dem Kunden zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
4. Mängelrügen
4.1 Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Beanstandungen sind Datum, Art und Inhalt der Sendung sowie Nummer der Rechnung anzugeben.
4.2 Soweit ein Mangel vorliegt, steht uns die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu. Beruht der Mangel auf unserem Verschulden, kann der Kunde Schadenersatz nur nach den zusätzlichen Voraus-setzungen der Ziffer 5 geltend machen.
5. Haftung
5.1 Unsere Haftung auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus unerlaubter Handlung, ist nach Maßgabe dieser Ziffer 5 eingeschränkt.
5.2 Wir haften unbeschränkt, soweit einschlägig, nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit haften wir nur beschränkt auf den bei
Vertragsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
5.3 Bei der nur leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Rechte oder Pflichten, die sich nach dem Inhalt und Zweck des Vertrages ergeben, haften wir ebenfalls nur beschränkt auf den bei Vertragsbeginn vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden.
5.4 Außer in den in Ziffern 5.2 und 5.3 genannten Fällen haften wir für leicht fahrlässig verursachte Schäden nicht.
6. Preise und Zahlungen
6.1 Es gelten die von uns genannten Preise ab Werk (EXW – INCOTERMS 2010) inkl. Verpackung zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnung gültigen Umsatzsteuer. Mehrkosten für erbetenen Eil- oder Expressversand trägt unser Kunde. Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig.
6.2 Zahlungen per Wechsel und Schecks nehmen wir erfüllungshalber nur dann an, wenn sie eingelöst worden sind. Wir sind nicht zur Protesterhebung oder rechtzeitiger Vorlage verpflichtet. Für den Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen oder Kosten gehen zu Lasten unseres Kunden.
6.3 Bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Vermögensverschlechterung unseres Kunden können wir bestehende Restschulden insgesamt fällig stellen, Vorauszahlungen, Belieferung gegen Nachnahme oder Sicherheitsleistung verlangen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Die Erfüllung unserer Verpflichtungen können wir solange verweigern.
6.4 Unserem Kunden stehen Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unbestritten sind. Aufgrund eines Gegenanspruchs auf Ersatz von Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben rechtlichen Verhältnis kann der Kunde die in Satz 1 genannten Rechte jedoch stets ausüben.
6.5 Reicht eine Zahlung unseres Kunden zur Tilgung seiner sämtlichen Verbindlichkeiten nicht aus, können wir bestimmen, auf welche Schuld die Zahlung gemäß § 367 BGB verrechnet wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent (der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten oder den tatsächlichen Saldo), werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr realisierbarer Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 10% Übersteigt und die Übersicherung nicht nur vorübergehend besteht.
7.2 Die Ware bleibt nach Maßgabe der Ziffer 7.1 unser alleiniges Eigentum. Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Unser Kunde verwahrt unser (Mit-)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Eigentumsvorbehalt lebt nicht für
Liefergegenstände wieder auf, wenn nachdem der Kunde das Eigentum an diesen Liefergegenständen erworben hat, neue Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gegen ihn entstehen.
7.3 Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungs-übereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher anerkannten oder tatsächlichen Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt unser Kunde bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Brutto-Rechnungsbetrages unserer Forderung an uns ab. Steht uns nur Miteigentum an der Vorbehaltsware zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums (auf Basis des Brutto-Rechnungswertes) entspricht. Wir ermächtigen unseren Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für eigene Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, Diese Einziehungsermächtigung, die auf unseren Kunden beschränkt ist, kann widerrufen werden, wenn unser Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.4 Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten unseres Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auch ohne Nachfristsetzung auf Kosten unseres Kunden einstweilen herauszuverlangen – durch Herausgabe oder Rücksendung an uns – oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche unseres Kunden gegen Dritte zu fordern.
8. Gerichtsstand
Ist unser Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Bremen. Wir haben auch das Recht, unseren Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Das gleiche gilt, wenn unser Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9. Datenschutz, Bonitätsprüfung
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Kunden nach den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten, zu speichern oder durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.
Bei einem berechtigten Interesse unsererseits, z.B. wenn wir in Vorleistung treten, sind wir berechtigt und von dem Kunden ermächtigt, seine Daten für eine Bonitätsprüfung auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren an die Auskunfteien z. B. Schufa, Creditreform weiterzugeben.
10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit, alte Bedingungen
10.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
10.2 Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist, sofern wir mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, der Sitz unserer den Vertrag ausführenden Niederlassung in Bremen oder Berlin.
10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Sollten einzelne Klauseln dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, gelten abweichend von Vorstehendem die §§ 306 Abs. 1 und 2 BGB.
10.4 Alle früheren AGB sind hierdurch aufgehoben.
Stand November 2015